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Fragen zum Campingplatz

Campingplätze für 2026 können ab dem 1. Juli 2025 über unsere Website gebucht werden.
Bis dahin sind Preise und Verfügbarkeiten noch nicht sichtbar.

Check-in ab 13:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr. Andere Zeiten nach Absprache.
Wenn Sie nach 17:00 Uhr anreisen, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Ja, Hunde sind bei uns herzlich willkommen! Auf dem Campingplatz müssen sie an der Leine geführt werden. Hinter dem Platz gibt es einen Auslaufweg, auf dem Hunde frei laufen dürfen.

Ja, Sie können das WLAN kostenlos nutzen. Das Passwort lautet: broodkist

Auf jeden Fall! Wir haben großzügige und teilweise befestigte Stellplätze, die für Wohnmobile geeignet sind. Die Plätze 21 bis 25 sind teilweise befestigt.

Ja, auf unserem Campingplatz gibt es jeden Morgen frische Brötchen! Bestellen Sie Ihre Lieblingsbrötchen ganz einfach bis 22:00 Uhr über die Camping Comfort App. Am nächsten Morgen liegen sie ab 8:00 Uhr am Sanitärgebäude für Sie bereit.

Sie können aus Croissants, Kaiserbrötchen sowie weißen oder braunen Baguettebrötchen wählen. Praktisch und herrlich frisch!

Auf jeden Fall! De Broodkist ist ein echtes Kinderparadies, mit Ponyreiten, Trampolinen, Gokarts, Streicheltieren und regelmäßig tollen Aktivitäten wie Pony-Schmückwettbewerben oder Fußballturnieren.

Ja, Besucher sind auf unserem Campingplatz herzlich willkommen.
Wir bitten lediglich um einen kleinen Beitrag, abhängig von der Besuchsdauer:

Bis zu 2 Stunden: 2,00 € pro Person

Länger als 2 Stunden (Tagesbesuch): 6,00 € pro Person

Die Bezahlung ist ganz einfach:
Im Kästchen bei der Brötchenausgabe oder per QR-Code auf dem Gelände.
Wir vertrauen darauf, dass jeder dies ehrlich selbst regelt. Vielen Dank!

Ja, das Sanitärgebäude ist beheizt und wird mehrmals täglich gereinigt.

Ja, das private Sanitär auf unserem Campingplatz ist beheizt, fast alle Einheiten, mit Ausnahme der Sanitäranlagen auf Platz 19 und 20. Diese sind nicht beheizt.

Auf jeden Fall! Außerhalb der Ferienzeiten ist es bei uns ruhiger, und die Umgebung eignet sich perfekt zum Radfahren, Wandern und zum Entdecken von Dörfern und Städten.

Ja, auf unserem Campingplatz gibt es einen Fahrradabstellplatz. Außerdem können Sie bei uns Ihr Elektrofahrrad aufladen,  ideal nach einer schönen Tour durch Zeeland!

Ja, Grillen ist erlaubt, solange es sicher durchgeführt wird. Lagerfeuer sind jedoch aus Brandschutzgründen nicht gestattet.

Ja, auf unserem Campingplatz stehen sowohl eine Waschmaschine als auch ein Trockner zur Verfügung. Diese befinden sich im Aufenthaltsraum des Campingplatzes. Sie können die Geräte nutzen, indem Sie einfach einen kleinen Betrag in die bereitgestellte Kasse legen oder bequem per QR-Code bezahlen.
 

Aber sicher! In Koudekerke gibt es unter anderem einen Jumbo, einen Aldi und eine Bäckerei. Und wer Lust auf einen Shoppingtag hat: Middelburg und Vlissingen sind ganz in der Nähe und bieten gemütliche Einkaufszentren mit allem, was das Herz begehrt.

Ja, es gibt ausreichend Parkplätze auf unserem Parkplatz und neben dem Campingplatz.
Der Campingplatz selbst ist autofrei,  nur zum Auf- und Abbau darf das Auto auf das Gelände fahren.

Nein, bei uns brauchen Sie keine!
Sie können jederzeit ganz entspannt duschen.
Wenn Sie beim Wasser ein bisschen mitdenken, bleibt’s für alle angenehm,  und auch die Umwelt freut sich.

Unter dem Sonnendach dürfen Sie gerne Holzplatten auslegen,  wir stellen diese kostenlos zur Verfügung.
Materialien, die das Gras ersticken, wie Plastikfolien, Unkrautvlies oder geflochtene Matten, sind nicht erlaubt.

Lieferbedingungen von Vekabo/In het Groen für touristische Stellplätze vom 6. November 2024 

Diese Lieferbedingungen von Vekabo/In het Groen wurden vom Vorstand von Vekabo Nederland am 6. November 2024 angenommen und treten mit demselben Datum in Kraft. 

Diese Lieferbedingungen für touristische Stellplätze gelten ausschließlich für Vekabo-Mitglieder, wenn der Vekabo-Unternehmer in seinem Vertrag mit dem Urlauber ausdrücklich auf diese Lieferbedingungen von Vekabo | In het Groen vom 6. November 2024 verweist. Auf diese Lieferbedingungen ist niederländisches Recht anwendbar. 

Artikel 1: Begriffsbestimmungen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 

a. Ferienunterkunft: Zelt, Faltcaravan, Wohnmobil, Reisemobil, Wohnwagen, usw.; 

b. Stellplatz: jeder im Vertrag näher festzulegende Aufstellungsort für eine Ferienunterkunft; 

c. Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der den Stellplatz zur Verfügung stellt; 

d. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über den Stellplatz abschließt; 

e. Touristischer Stellplatz: Hier wird die Ferienunterkunft für maximal 3 Monate auf dem Stellplatz aufgestellt; 

f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt im Erholungsbetrieb, auf dem Gelände und in der Ferienunterkunft; 

g. Beschwerdeprotokoll: Wenn ein Urlauber eine Beschwerde hat, die in Absprache mit dem betreffenden Vekabo/In het Groen-Unternehmer nicht gelöst werden konnte, kann der Urlauber eine Beschwerde an Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) richten. Vekabo Nederland wird diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll bearbeiten. Die endgültige Verantwortung für die Lösung bleibt bei dem Vekabo-Unternehmer. 

h. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes.

Artikel 2: Inhalt des Vertrages 

1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Stellplatz für den vereinbarten Zeitraum zu Erholungszwecken, d. h. nicht zum ständigen Aufenthalt, zur Verfügung, mit dem Recht, darauf eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art für die genannten Personen aufzustellen. 

2. Der Urlauber kann im Falle eines Austauschs nur eine Ferienunterkunft der gleichen Art oder des gleichen Typs und mit annähernd den gleichen Abmessungen und dem gleichen Aussehen wie vereinbart abstellen. 

3. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Informationen, der Broschüre(n) und/oder anderer Werbematerialien zustande, die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt.

Artikel 3: Solidität und Sicherheit 

1. Der Urlauber hat sich zu vergewissern, dass die Strom-, Gas- und Wasserinstallationen in der von ihm aufgestellten Ferienunterkunft den Bedingungen des betreffenden Versorgungsunternehmens sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Unternehmer ist berechtigt, in der Ferienunterkunft des Urlaubers die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. 

2. Der Unternehmer haftet für Störungen in seinen eigenen Anlagen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder sie sind die Folge von Störungen in der Anlage, die der Urlauber zu vertreten hat. 

3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, auf dem Stellplatz eine Flüssiggasanlage zu betreiben, es sei denn, es handelt sich um eine Anlage in einem von der Straßenverkehrsbehörde zugelassenen Kraftfahrzeug.

Artikel 4: Instandhaltung und Bau 

1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erholungsgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird. 

2. Der Urlauber bzw. Nutzer darf - abgesehen von der normalen Instandhaltung - nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers auf dem Gelände graben, Bäume fällen oder Sträucher beschneiden, Gärten anlegen, Blumenzwiebeln pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln anbringen, Zäune oder Trennwände errichten, Veranden, Terrassen oder andere Einrichtungen jeglicher Art auf oder um die Ferienunterkunft herum bauen. 

Artikel 5: Preis und Preisänderung 

1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für Gas, Strom, Wasser, Abwasser und sonstige Nebenkosten mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. 

2. Ergeben sich nach der Preisfestsetzung Mehrkosten durch eine Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen, die auch den Urlauber betreffen, so können diese direkt an den Urlauber weitergegeben werden. 

Artikel 6: Zahlung 

1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wobei die vereinbarten Fristen einzuhalten sind. 

2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Zahlungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 zu kündigen. 

3. Wenn der Unternehmer den Vertrag kündigt, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich übergebenem Brief davon in Kenntnis setzen und ihn auf die Möglichkeit hinweisen, die Kündigung rückgängig zu machen, indem er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Kündigungsschreibens dennoch nachkommt, oder den Streitfall dem zuständigen Zivilgericht vorzulegen. 

4. Hat der Urlauber von der in Absatz 3 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber und seinen Familienangehörigen, Übernachtungsgästen und Besuchern den Zugang zu seinem Gelände zu verweigern.

Artikel 7: Stornierung 

1. Der Urlauber hat das Recht, den Vertrag zu stornieren 

2. Storniert der Urlauber den Vertrag vor Vertragsbeginn, so schuldet er eine feste Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Stornierung eine Preiserhöhung ist, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen. Die Entschädigung beläuft sich auf: 

● bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin: 15 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor dem Starttermin: 50 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Starttermin: 75 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90: % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung oder Nichterscheinen zum Starttermin: 100 % des vereinbarten Preises; 3. Die Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 50,00 € und höchstens 75,00 € im Falle einer Stornierung oder eines Nichterscheinens. 

Artikel 8: Verhaltensregeln 

1. Der Urlauber, seine Familienangehörigen, Übernachtungsgäste, Besucher und eventuelle Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften über die erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente und die Anmeldepflicht. 

2. Der Unternehmer muss dem Urlauber die Möglichkeit geben, die Verhaltensregeln zur Kenntnis zu nehmen. 

3. Wenn die vom Unternehmer aufgestellten Verhaltensregeln und/oder der Vertrag im Widerspruch zu diesen Bedingungen und zum Nachteil des Urlaubers stehen, gelten diese Bedingungen.

Artikel 9: Haftung 

1. Der Vermieter haftet nicht für Diebstähle, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind die Folge eines Versäumnisses, das ihm oder seinem Personal anzulasten ist. 

2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst und/oder seinen Familienangehörigen, seinen Übernachtungsgästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber oder diesen Personen zugerechnet werden können. 

3. Die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das vernünftigerweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von 500.000,- €. 

Artikel 10: Dauer und Ende des Vertrages Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. 

Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber Reist der Urlauber vorzeitig ab, so schuldet er dennoch den vollen Preis für die vereinbarte Tarifzeit (ohne Kurtaxe).

Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Eigentümer und Räumung bei Vertragsverletzung 

1. Kommen der Urlauber, seine Familienangehörigen, Übernachtungsgäste oder Besucher den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, Verhaltensregeln oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger Verwarnung nicht oder nicht ausreichend nach, sodass dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach hat der Urlauber die Ferienunterkunft zu räumen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich zu verlassen. In sehr dringenden Fällen kann die Verwarnung unterbleiben. 

2. Sollte der Urlauber seinen Stellplatz nicht räumen, so ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlaubers zu tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Räumung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seines Personals verursacht. Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers. 

3. Ist der Urlauber der Meinung, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, so hat er dies dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. 

4. Grundsätzlich bleibt der Urlauber zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. 

Artikel 13: Räumung 

1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Ferienunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

2. Der Urlauber haftet für alle von ihm bei der Räumung verursachten Schäden. 

3. Räumt der Urlauber seine Ferienunterkunft nicht, so ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Stellplatz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Räumung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch ein Verschulden des Unternehmers oder seines Personals verursacht.

Artikel 14: Nutzung durch Dritte Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen den touristischen Stellplatz unter irgendeinem Namen von anderen als den im Vertrag genannten Personen nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung erfolgt, werden im Voraus in einem gesonderten Vertrag geregelt. Ist der Urlauber vorzeitig abgereist, so ist der Unternehmer berechtigt, den Stellplatz an einen anderen Urlauber zu vermieten.

Artikel 15: Inkassokosten Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer bzw. der Urlauber nach einer Inverzugsetzung vernünftigerweise aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers bzw. des Unternehmers. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, können auf den verbleibenden Teil nach schriftlicher Mahnung die gesetzlichen Zinsen erhoben werden. 

Artikel 16: Auflösung 

1. Wird der touristische Stellplatz ohne Verschulden des Unternehmers zerstört (höhere Gewalt) oder ist er vorübergehend nicht benutzbar, so haben der Unternehmer und der Vertragspartner das Recht, den Vertrag aufzulösen. Ist die Zerstörung des touristischen Stellplatzes oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des touristischen Stellplatzes dem Unternehmer zuzurechnen, kann der Vertragspartner eine Entschädigung verlangen, sofern der Vertragspartner keinen Anspruch aus seiner (Reise-)Versicherung geltend machen kann. 

Artikel 17: Änderungen Änderungen der Lieferbedingungen von Vekabo | In het Groen können nur durch den Vorstand von Vekabo Nederland vorgenommen werden. Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, in denen von diesen Bedingungen von Vekabo/In het Groen zu Gunsten des Urlaubers abgewichen wird.

 


 

Auf unserem Campingplatz gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. In dieser Zeit bitten wir alle Gäste, Rücksicht aufeinander zu nehmen und leise zu sein. Natürlich darf noch gemütlich geplaudert werden – aber bitte ohne Musik oder laute Stimmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Im Jahr 2025 beträgt die Kurtaxe für Campingplätze 1,45 € pro Person und Nacht.
Ab dem 1. Januar 2026 wird sie auf 1,78 € pro Person und Nacht erhöht – gemäß dem kommunalen Tarif.

Ja, wir machen regelmäßig Fotos von schönen Momenten auf dem Campingplatz, zum Beispiel bei Aktivitäten oder um die Stimmung einzufangen. Diese Bilder verwenden wir manchmal auf unserer Website oder in sozialen Medien.
Möchten Sie oder Ihr Kind lieber nicht fotografiert werden? Sagen Sie uns einfach kurz Bescheid, wir berücksichtigen das selbstverständlich.

Fragen zu den Unterkünften

Unterkünfte für 2026 können ab dem 1. Juli 2025 über unsere Website gebucht werden.
Preise und Verfügbarkeit sind vorher noch nicht online einsehbar.

Der Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich. Falls Sie nach 17:00 Uhr anreisen, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
Der Check-out sollte bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen, damit wir rechtzeitig mit der Reinigung beginnen können.

Lust auf Komfort? Dann wählen Sie eine unserer gemütlichen Unterkünfte mit eigenem Bad, Geschirrspüler, guter Heizung und bezogenen Betten:

Ferienhaus: ganzjährig buchbar, für 6 Personen, 3 Schlafzimmer, 2 Badezimmer
Tiny House: luxuriös und geräumig, mit Klimaanlage, für 6 Personen, 3 Schlafzimmer
Safarilodge: rollstuhlgerecht, für 5 Personen, mit großzügigem Bad und Wohnbereich, 2 Schlafzimmer
Chalet: für 6 Personen geeignet, bei 6 Erwachsenen etwas kompakter, ideal für Familien, 3 Schlafzimmer

Ja, Hunde sind in unseren Unterkünften willkommen.
Es gelten jedoch klare Regeln:
Hunde dürfen nicht auf Betten oder Sofas und müssen auf dem Campingplatz immer an der Leine geführt werden.
Hinter dem Campingplatz gibt es einen Auslaufbereich, in dem sie frei laufen dürfen.
Zusätzlich werden Reinigungskosten berechnet.

 

Lieferbedingungen von Vekabo/In het Groen für Ferienunterkünfte, vom 6. November 2024 

Diese Lieferbedingungen von Vekabo/In het Groen wurden vom Vorstand von Vekabo Nederland am 6. November 2024 verabschiedet und treten mit diesem Datum in Kraft. Diese Lieferbedingungen für Ferienunterkünfte gelten ausschließlich für Vekabo-Mitglieder, wenn der VekaboUnternehmer in seinem Vertrag mit dem Urlauber/Nutzer einer Ferienunterkunft ausdrücklich auf diese Lieferbedingungen von Vekabo | In het Groen für Ferienunterkünfte vom 6. November 2024 verweist. Auf diese Lieferbedingungen ist niederländisches Recht anwendbar. 

Artikel 1: Begriffsbestimmungen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 

a. Ferienunterkunft: (stationärer) Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus usw.; 

b. Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder die Stiftung, die die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt; 

c. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt; 

d. Aufenthaltsdauer: Zeitraum von mindestens einer Woche und höchstens drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres; 

e. Anschlusskosten: Kosten für den Anschluss der Ferienunterkunft an ein bereits bestehendes Leitungsnetz; 

f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt im Erholungsbetrieb, auf dem Gelände und in der Ferienunterkunft; 

g. Beschwerdeprotokoll: Wenn ein Urlauber eine Beschwerde hat, die in Absprache mit dem betreffenden Vekabo-Unternehmer nicht gelöst werden konnte, kann der Urlauber eine Beschwerde bei Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) einreichen. Vekabo Nederland wird diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll bearbeiten. Die endgültige Verantwortung für die Lösung bleibt bei dem Vekabo-Unternehmer. 

h. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes

Artikel 2: Inhalt des Vertrages 

1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber die vereinbarte Ferienunterkunft für die vereinbarte Aufenthaltsdauer zu Erholungszwecken, d. h. nicht zum ständigen Aufenthalt, zur Verfügung. Der Urlauber kann nicht an dieser Urlaubsadresse gemeldet sein 

2. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Informationen, der Broschüre(n) und/oder anderer Werbematerialien zustande, die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt. 

Artikel 3: Solidität und Sicherheit 

1. Der Unternehmer hat das Recht, in der Ferienunterkunft die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, wobei die Bedingungen des Versorgungsunternehmens sowie die einschlägigen Gesetze und Vorschriften maßgeblich sind. 

2. Der Unternehmer bürgt für die Tauglichkeit und Sicherheit der zur Verfügung gestellten Ferienunterkunft, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder es handelt sich um Mängel an der Anlage, die der Urlauber zu vertreten hat. 

3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, auf dem Stellplatz eine Flüssiggasanlage zu betreiben, es sei denn, es handelt sich um eine Anlage in einem von der Straßenverkehrsbehörde zugelassenen Kraftfahrzeug. 

Artikel 4: Instandhaltung und Bau 

1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erholungsgelände und die Ferienunterkunft in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. 

2. Der Urlauber oder Nutzer darf - außer zur normalen Instandhaltung - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers nicht auf dem Gelände graben, keine Bäume fällen oder Sträucher beschneiden, keine Gärten anlegen, keine Blumenzwiebeln pflanzen, keine Antennen oder Satellitenschüsseln anbringen, keine Zäune oder Trennwände errichten, keine Veranden oder Terrassen bauen, keine Anbauten oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um die Ferienunterkunft anbringen.

Artikel 5: Preis und Preisänderung 

1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und andere Nebenkosten mit Ausnahme der Reinigungskosten und der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus etwas anderes mitgeteilt wurde. 

2. Ergeben sich nach der Preisfestsetzung Mehrkosten durch eine Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen, die auch den Urlauber betreffen, so können diese direkt an den Urlauber weitergegeben werden. 

Artikel 6: Preisänderung bei Verträgen, die für mehr als einen Monat geschlossen werden 

1. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 5 Absatz 2 ist der Unternehmer berechtigt, den vereinbarten Preis höchstens einmal im Jahr zu ändern. Die Preisänderung ist dem Urlauber mindestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich mitzuteilen. 

2. Im Falle einer Preisänderung, die nicht unter Artikel 5 Absatz 2 fällt, kann der Urlauber den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung kündigen. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der neue Preis gilt. 

Artikel 7: Zahlung 

1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wobei die vereinbarten Fristen einzuhalten sind. 

2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Zahlungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht in vollem Umfang nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 zu kündigen. 

3. Wenn der Unternehmer den Vertrag kündigt, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich übergebenem Brief davon in Kenntnis setzen und ihn auf die Möglichkeit hinweisen, die Kündigung rückgängig zu machen, indem er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Kündigungsschreibens dennoch nachkommt, oder den Streitfall vor das Zivilgericht zu bringen. 

4. Hat der Urlauber von der in Absatz 3 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber und seinen Familienangehörigen, Übernachtungsgästen und Besuchern den Zutritt zu seinem Gelände zu verweigern.

Artikel 8: Stornierung und vorzeitige Kündigung 

1. Der Urlauber hat das Recht, den Vertrag zu stornieren 

2. Storniert der Urlauber den Vertrag vor Vertragsbeginn und bezieht sich der Vertrag auf eine Ferienunterkunft, deren Dauer kürzer als eine Saison ist, so schuldet er eine feste Entschädigung. 

Die Entschädigung beläuft sich auf: 

● bei Stornierung mehr als vier Monate vor dem Starttermin: 15 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von vier Monaten bis drei Monate vor dem Starttermin: 50 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von drei Monaten bis zwei Monate vor dem Starttermin: 75 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von zwei Monaten bis zu einem Monat vor dem Starttermin: 90 % des vereinbarten Preises; 

● bei Stornierung innerhalb von 1 Monat nach dem Starttermin: 100 % des vereinbarten Preises 3. Die Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des vereinbarten Preises, mindestens 50,00 € und höchstens 75,00 €.

Artikel 9: Verhaltensregeln 

1. Der Urlauber, seine Familienangehörigen, Übernachtungsgäste, Besucher und eventuelle Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften über die erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente und die Anmeldepflicht. 

2. Der Unternehmer wird den Urlauber über die Verhaltensregeln informieren. 

3. Wenn die vom Unternehmer aufgestellten Verhaltensregeln und/oder die Vereinbarung im Widerspruch zu diesen Bedingungen und zum Nachteil des Urlaubers stehen, gelten diese Bedingungen.

 Artikel 10: Haftung 

1. Der Vermieter haftet nicht für Diebstähle, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind die Folge eines Versäumnisses, das ihm oder seinem Personal anzulasten ist. 

2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst und/oder seinen Familienangehörigen, seinen Übernachtungsgästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber oder diesen Personen zugerechnet werden können. 

3. Die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das vernünftigerweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von 500.000,00 €. 

Artikel 11: Dauer und Ende des Vertrages Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber Reist der Urlauber vorzeitig ab, so schuldet er dennoch den vollen Preis für die vereinbarte Tarifzeit einschließlich Reinigungskosten und einschließlich der Verbrauchskosten für z.B. Strom/Wasser/Gas mit Ausnahme der Kurtaxe. 

Artikel 13: Vorzeitige Kündigung durch den Eigentümer und Räumung bei Vertragsverletzung 

1. Kommen der Urlauber, seine Familienangehörigen, Übernachtungsgäste oder Besucher den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, Verhaltensregeln oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger Verwarnung nicht oder nicht ausreichend nach, sodass dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach hat der Urlauber die Ferienunterkunft zu räumen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich zu verlassen. In sehr dringenden Fällen kann die Verwarnung unterbleiben. 

2. Wenn der Urlauber seine Ferienunterkunft nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, die Ferienunterkunft auf Kosten des Urlaubers zu räumen. 

3. Ist der Urlauber der Meinung, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, so hat er dies dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. 

4. Grundsätzlich bleibt der Urlauber zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. 

Artikel 14: Räumung 

1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Ferienunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

2. Der Urlauber haftet für alle von ihm bei der Räumung verursachten Schäden. Räumt der Urlauber seine Ferienunterkunft nicht, so ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Stellplatz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Räumung der Ferienunterkunft ergeben oder damit zusammenhängen, es sei denn, der Schaden ist auf ein Verschulden des Unternehmers oder seines Personals zurückzuführen.

Artikel 15: Nutzung durch Dritte Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft unter welchem Namen auch immer anderen als den im Vertrag genannten Personen zur Nutzung überlassen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung erfolgt, werden im Voraus in einem gesonderten Vertrag geregelt. 

Artikel 16: Inkassokosten Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer bzw. der Urlauber nach einer Inverzugsetzung vernünftigerweise aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers bzw. des Unternehmers. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, können auf den verbleibenden Teil nach schriftlicher Mahnung die gesetzlichen Zinsen erhoben werden.

Artikel 17: Auflösung Wird die gemietete Ferienunterkunft zerstört oder kann sie ohne Verschulden des Unternehmers vorübergehend nicht genutzt werden (höhere Gewalt), so sind der Unternehmer und der Urlauber berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Ist die Zerstörung der Ferienunterkunft oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Ferienunterkunft dem Unternehmer zuzuschreiben, kann der Urlauber Schadensersatz verlangen, sofern sich der Unternehmer nicht auf seine (Reise-)Versicherung berufen kann. 

Artikel 18: Änderungen Änderungen der Lieferbedingungen von Vekabo | In het Groen können nur durch den Vorstand von Vekabo Nederland vorgenommen werden. Davon unberührt bleibt, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, durch die von diesen Bedingungen zu Gunsten des Urlaubers abgewichen wird. 

Uden, 6. November 2024 Vekabo Nederland Handelskammer-Nr. 27176705

 

Ja, der Urlaub kann sofort beginnen: Die Betten sind bezogen und Handtücher liegen für Sie bereit.

Ja, das ist möglich! Auf dem Parkplatz gibt es eine Ladestation.

Nein, die Endreinigung übernehmen wir für Sie. Diese ist verpflichtend und wird automatisch zu Ihrer Buchung hinzugefügt.
Wir bitten Sie lediglich, die Betten abzuziehen und die Spülmaschine leer zu hinterlassen.

Aber sicher:

Tiny House: angenehm kühl im Sommer und wohlig warm im Winter dank Klimaanlage
Chalet und Ferienhaus: warm und gemütlich durch Zentralheizung
Safariblockhütte: stimmungsvolle Wärme mit Pelletofen und elektrischen Heizgeräten

In unseren Unterkünften steht Ihrem gemütlichen Kaffee- oder Teemoment nichts im Weg!

Im Tiny House, in der Safariblockhütte und im Ferienhaus steht eine Filterkaffeemaschine für Sie bereit.
Im Chalet finden Sie eine Senseo-Padmaschine.

Damit Sie direkt genießen können, stellen wir Kaffeepads, Filterkaffee, Milch, Zucker, Filtertüten und Tee für Sie bereit.

Ja, in all unseren Unterkünften stehen ein Reisebett und ein Kinderstuhl zur Verfügung.
Wenn Sie diese nutzen möchten, geben Sie uns bitte vorher Bescheid – dann bereiten wir alles für Ihre Ankunft vor, inklusive eines frisch bezogenen Bettchens.

Außerdem finden Sie in jeder Unterkunft ein paar Spielsachen und Gesellschaftsspiele, praktisch und gemütlich zugleich!

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für die Vermietung von Unterkünften möglicherweise von 9 % auf 21 % erhöht. Außerdem wurde die Kurtaxe auf 2,52 € pro Person und Nacht angehoben.
Unsere Preise für 2026 berücksichtigen diese Änderungen. Sollte die Mehrwertsteuer doch nicht steigen, passen wir die Preise selbstverständlich an.